Online-Auktion im Test
Konkurrenz im TestMuß es denn immer Ebay sein? Es gibt durchaus Alternativen, auch wenn das Angebot zwangsläufig geringer ist. Wer Kosten sparen will, geht lieber zu Hood. Wem Datenschutz etwas bedeutet, greift besser auf regional begrenzte Auktions-Portale zurück. Alternativen zum amerikanischen Ebay sind Atrada aus Deutschland, das Schweizer Portal Ricardo oder das Österreichische Auktionshaus onetwosold. Bei Testberichte.de findet man Online-Auktionshäuser im Vergleich. Verkaufsrecht im TestWie zwingend ist der Zuschlag per Internet eigentlich? Mit der Frage wurden verschiedene Gerichte konfrontiert, die zunächst auch unterschiedlich reagiert haben. Inzwischen scheint das Höchstgebot auch im Internet als Abschluß eines Kaufvertrages allgemein anerkannt zu sein. Juristischer Härtetest: Das Recht auf WiderrufDarf ich ein online gejagtes Schnäppchen zurück geben? Laut Versteigerungsgesetz ist der Widerruf bei Auktionen ausgeschlossen. Doch erfüllen Online-Auktionshäuser überhaupt die gesetzlichen Voraussetzungen? Derzeit lautet die juristische Antwort noch "nein". Das heißt: Bei enttäuschender Auktions-Beute könnte unter Umständen Geld zurück gefordert werden. Praktisch gerät man damit jedoch in einen aktuellen Rechtsstreit. Mehr dazu gibt es hier: Der EchtheitstestEs gibt viele Hosen, die man mit einem angehefteten Levis-Schild fotografieren kann. Wie Markenpiraten entlarvt werden und andere wertvolle Tipps für Schnäppchenjäger sind bei der Online-Zeitschrift "Tomorrow" nachzulesen. Der Datenschutz-TestWie geht ein Online-Auktionshaus mit meinen Daten um? Das Online-Magazin "Heise.de" hat zu diesem Thema einen beunruhigenden Bericht über Ebay veröffentlicht. Der Anbieter-TestWie real ist der Verkäufer? Immer wieder tauchen Anbieter auf, deren Angaben ausschließlich in punkto Kontonummer stimmen. Wie man sich vor virtuellen Geldschluckern schützt, erfahren Sie hier: Ware im TestWer sich davor schützen will, vorab für Ware zu bezahlen, die nicht kommt, bzw. nicht dem Angebot entspricht, kann einen Treuhand-Service einschalten. So wird das Geld bei einem juristisch anerkannten Dritten "geparkt" und erst an den Verkäufer ausbezahlt, wenn der Käufer den Erhalt der bestellten Ware bestätigt hat. Und hier finden Sie sämtliche Empfehlungen des Europäischen Verbraucherzentrums in Sachen Online-Shopping |
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